Neonazis als Security im Erstaufnahmelager in Suhl

Laut Verfassungsschutz und Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sind Neonazis zuverlässig & zulässig zum Einsatz als Security und zum Schutz von Bewohner:innen von Erstaufnahmelagern wie in Suhl. Wir danken Staatssekretär des TMMJV Sebastian von Ammon freundlichst für die Auskunft und widersprechen entschieden!

Short-Video “#TMMJV kann angeblich nichts tun gegen #Neonazis als #Security im #Erstaufnahmelager #Suhl“.

Den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai ernst nehmen, muss für die rot-rot-grüne Landesregierung konsequenterweise auch heißen, nie wieder Nazis in Positionen zu bringen, in denen sie Macht über andere Menschen haben und ihre rassistische Ideologie in die Praxis und gegen Bewohner:innen des Erstaufnahmelagers in Suhl ein- und umsetzen können.

Die Kandidatur auf der Liste eines bundesweit bekannten Neonazis, Reichsflagge u.ä. sind für den Staatssekretär des TMMJV “private Aktivitäten”. Wir fragen weiter: Sind das wirklich “die gesetzlichen Vorschriften” für die Zulassung von Sicherheitsdienstmitarbeiter:innen? Können Nazis ernsthaft bedenkenlos im Lager eingesetzt werden?

Fest steht: Der Täter vom Herbst 2021 war nach nur 4 Wochen vollumfänglich zurück im Dienst. Das Land Thüringen beschäftigt über Drittverträge mit der “City-Schutz GmbH” Rassisten und bekennende Neonazis, vermeintlich zum Schutz von Schutzsuchenden.

 

Aktuell arbeiten wir an der weiteren Analyse der Antworten und neu aufgeworfenen Fragen. Die vollständige mündliche Anfrage von Patrick Beier mit Nachfragen von Katharina Koenig-Preuss im Thueringer Landtag findet ihr hier.

Long-Video “Komplette Frage an #TMMJV – Warum beschäftigen sie indirekt #Neonazis als #Security in #EAE #Suhl“.

Rassismus ist Alltag: Auch und insbesondere in den Lagern des Landes Thüringen und seiner Kommunen. Deswegen: #NoLager #LagerEvakuieren #WohnungenFürAlle